„Land und Bund entlasten die Kommunen weiter bei der Unterbringung, Betreuung und Versorgung von Flüchtlingen“

Die Prognosen, wie viele Flüchtlinge in diesem Jahr insgesamt nach NRW kommen, erhöhen sich beinahe im Wochentakt. Es werden mindestens 170.000 Asylsuchende erwartet, angekommen sind bislang 106.000 Flüchtlinge. Die Städte und Gemeinden leisten trotz der unerwartet hohen Zuwächse hervorragende Arbeit. Auch die Landesregierung unterstützt und entlastet die Städte und Gemeinden bei der Unterbringung, Versorgung und Betreuung der hier ankommenden Menschen.

Künftig soll sich der Stichtag für die pauschale Zahlung nach dem sogenannten Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) ändern. Bislang wird die pauschale Zuweisung an die Kommunen auf Basis der Bestandszahlen der Flüchtlinge zum 1.1. des Vorjahres berechnet. Künftig werden die Bestandszahlen zum 1.1. des jeweils aktuellen Haushaltsjahres herangezogen. Damit wird der aktuellen dynamischen Entwicklung der Zugangszahlen Rechnung getragen.

Schon für das laufende Haushaltsjahr 2015 können die nordrhein-westfälischen Kommunen mit einem zusätzlichen Pauschalbetrag von rund 217 Millionen Euro rechnen.

„Das Land erweist sich auch mit den neuerlichen Anpassungen als verlässlicher Partner. Die Kommunen des Oberbergische Kreises werden durch die neue Stichtagsregelung aus dem Landeshaushalt um eine weitere Zuweisung von rund 3,7 Millionen Euro entlastet“, erklärt Roland Adelmann. Für 2016 wird die veränderte Stichtagsregelung nach den derzeitigen Prognosen der Flüchtlingszuströme einen zusätzlichen Pauschalbetrag nach dem FlüAG an die Kommunen von insgesamt mehr als 800 Millionen Euro bedeuten. Das Geld wird die angespannte Haushaltslage in den Kommunen immens erleichtern“, so der SPD-Abgeordnete weiter.

„Es ist eine nationale Aufgabe, die Herausforderungen zu meistern. Doch zunächst muss man all denen danken, die im Oberbergischen helfen: hauptamtlich und vor allem auch ehrenamtlich. Das sind unglaublich viele engagierte Menschen“, sagt Adelmann.

Die Beiträge werden voraussichtlich laut nachfolgender Tabelle an die Kommunen ausgezahlt werden:

Zusätzliche FlüAG-Pauschale gemäß beabsichtigter Stichtagsregelung (Stichtag: 1.1.2015)
Bergneustadt 200.000 Euro
Engelskirchen 300.000 Euro
Gummersbach 600.000 Euro
Hückeswagen 200.000 Euro
Lindlar 300.000 Euro
Marienheide 200.000 Euro
Morsbach 200.000 Euro
Nümbrecht 200.000 Euro
Radevormwald 300.000 Euro
Reichshof 300.000 Euro
Waldbröl 300.000 Euro
Wiehl 300.000 Euro
Wipperfürth 300.000 Euro
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