Den Landtag besuchen

Liebe Oberbergerinnen und Oberberger,

Politik soll und muss nah an den Menschen stattfinden, denn sie ist für den Bürger im Staat gemacht. Daher freue ich mich immer sehr, wenn ich interessierten Besuchern die Möglichkeit geben kann, den Landtag NRW genauer kennen zu lernen und mit mir als Abgeordnetem ins Gespräch zu kommen.

Scheuen Sie also nicht davor zurück, mit einer Besuchergruppe in Düsseldorf vorbei zu schauen.

 

Allgemeine Informationen für Besuchergruppen im Landtag NRW aus dem Wahlkreis von Roland Adelmann

  1. Wie bekommt man einen Termin?

Alle Abgeordneten im Landtag NRW haben ein Kontingent zur Verfügung, im Rahmen dessen sie Besucher/innen aus den Wahlkreisen einladen können. Das sind in der Regel 100 Personen im Halbjahr, das heißt zwei Gruppen à 50 Personen. Aufgrund dieser Begrenzung kann es bei großer Nachfrage zu Wartezeiten bis zu einem Jahr kommen. Termine werden dem Abgeordneten zentral von der Landtagsverwaltung zugewiesen und sind zeitlich nur begrenzt flexibel. Interessenten melden sich im Landtagsbüro von Roland Adelmann unter der Tel. 0211/884-2097 oder 2049 und erhalten dann eine Rückmeldung über mögliche Termine.

  1. Was wird beim Besuchsprogramm geboten?

Ein Besuch im Landtag dauert in der Regel rund 2,5 Stunden. Das Programm hat einen festen zeitlichen Ablauf und wird vom Besucherdienst des Landtags durchgeführt. Es startet morgens oder mittags und beinhaltet normalerweise eine Mahlzeit (Frühstück, Mittagessen Kuchen). Außerdem ist eine Stunde Diskussionszeit mit Roland Adelmann vorgesehen. Je nach Termin kann beim Besuch entweder eine Plenarsitzung im Programm enthalten sein oder eine Informationsveranstaltung mit Vortrag und Film über den Landtag und die Arbeit der Abgeordneten.

  1. Was kostet der Besuch im Landtag?

Der Besuch im Landtag ist kostenlos. Die Kosten für die angebotene Mahlzeit trägt der Landtag. Einzig für die An- und Abreise müssen die Besucher teilweise selbst aufkommen. Jede Besuchergruppe hat die Gelegenheit, einen Fahrkostenzuschuss zu beantragen. Der entsprechende Antrag wird dem Gruppenleiter am Tag der Veranstaltung durch den Besucherdienst ausgehändigt. Der vom Landtag übernommene Fahrkostenzuschuss wird nicht bar ausgezahlt, sondern circa zwei bis drei Wochen später dem im Antrag angegebenen Bankkonto gutgeschrieben. Bei der Antragstellung muss eine quittierte Fahrtrechnung des Busunternehmens vorgelegt werden. Der Fahrtkostenzuschuss selbst wird wie folgt berechnet:

Für den gefahrenen Kilometer vom Wohnort nach Düsseldorf (immer nur für eine Strecke) werden für einen Bus bis 29 Personen 1,50 € bzw. ab 30 Personen 1,80 € gewährt. Allerdings werden nicht mehr als 50 Prozent des Rechnungsbetrags als Zuschuss gewährt.

Bei Anreise mit der Deutschen Bahn werden generell 50 Prozent der Kosten für den gelösten Gruppenfahrschein erstattet.

  1. Was gibt es sonst noch zu beachten?

Jede Gruppe sollte sich vor dem Besuch draußen vor dem Besuchereingang des Landtags sammeln. Erst wenn die Gruppe komplett ist, kannsich der Gruppenleiter/Verantwortliche 15 Minuten vor Programmbeginn am Empfang anmelden. Nach der Anmeldung wird die Gruppe geschlossen zum Sicherheitscheck in die Eingangsschleuse gebeten (der Check-in ähnelt dem am Flughafen).

Sicherheitshinweis: Taschen, die größer sind als ungefähr ein DIN A4-Blatt, müssen an der Garderobe abgegeben werden und dürfen nicht mitgeführt werden.

Das Fotografieren ist -außer im Plenarsaal- erlaubt. Besondere Sicherheits- und Verhaltensregeln gelten für den Besuch im Plenarsaal bei laufender Plenarsitzung. Der Besucherdienst des Landtags gibt dann entsprechende Hinweise.