Minister Schneider erklärt Mindestlöhne im Gaststättengewerbe für allgemeinverbindlich

Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Guntram Schneider hat die Min­destlöhne des neuen Tarifvertrags für das Gaststätten- und Hotelge­werbe in Nordrhein-Westfalen für allgemeinverbindlich erklärt. Damit sind die Mindestentgelte bindend für alle Arbeitgeber in der Branche.

„Wir sorgen damit im nordrhein-westfälischen Gaststätten- und Hotel­gewerbe mit seinen 300.000 Beschäftigten für gerechtere Löhne“, sagte Minister Schneider in Düsseldorf. Die Mindestlöhne wirken rückwirkend ab dem 4. September 2012. Be­schäftigte mit einfachen Tätigkeiten bekommen in der untersten Ge­haltsgruppe deutlich mehr Geld: Statt 6,76 Euro pro Stunde erhalten sie künftig nach einem Stufenplan bis zu 8,50 Euro die Stunde. „Es freut mich ganz besonders, dass die Beschäftigten dieser Gehaltsgruppe jetzt deutlich mehr verdienen“, betonte Schneider.

Der Minister erklärte die beiden untersten Tarifgruppen für allgemein­verbindlich. Ungelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten in den ersten sechs Monaten ihrer Beschäftigung 88 Prozent des Ent­geltes der Tarifgruppe 1 – das sind aktuell 8,17 Euro die Stunde. Vom
1. Februar 2013 an bekommen sie 8,35 Euro und vom 1. September 2013 an 8,50 Euro. Vom 1. Februar 2013 an kommen ungelernte Be­schäftigte spätestens nach drei Monaten in die Tarifgruppe 1.

In der Tarifgruppe 2 für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Tätig­keiten, die geringe fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, be­trägt der allgemeinverbindliche Stundenlohn aktuell 8,60 Euro. Vom 1. Februar 2013 an sind dies 8,74 Euro, vom 1. September 2013 an 8,88 Euro.

Der Minister appellierte auch an die Sozialpartner in tariflosen Bran­chen, dem Vorbild der Tarifvertragsparteien in der Gastronomie zu fol­gen und für einheitliche Wettbewerbsbedingungen im unteren Lohn­segment zu sorgen.

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