Palliativversorgung von Kindern und Jugendlichen in NRW

Rede vom Dr.Roland Adelmann am 23.01.2013 (20. Sitzung) zum Antrag der FDP Fraktion 16/1620 Palliativversorgung von Kindern und Jugendlichen in NRW. „Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die palliative Versorgung von Kindern, das heißt die Sterbebegleitung von Kindern, ist eine große Herausforderung.
Wer von Ihnen schon mal am Bett eines sterbenden Kindes stand, der weiß, dass man dort um das Leben des Kindes kämpft, manchmal nächtelang, manchmal ein ganzes Team wochenlang, alles nur, um das kleine Leben zu retten. Oft ist das Kind genauso alt wie das Kind, das Sie zu Hause haben, genauso blond, genauso dunkelhaarig oder genauso klein.

Dann wird es schlimm, und zwar deshalb, weil das auch Momente sind, in denen Sie verstehen, wie die Eltern fühlen, wo Sie ganz und gar mit ihnen fühlen. Das ist auch der Zeitpunkt, an dem Sie verstehen, wie viel Kraft eine Sterbebegleitung kostet.

Diese Kraft wird in unserem Land jeden Tag von engagierten Menschen aufgebracht. Das Engagement dieser Mitmenschen geht weit über ein normales Engagement hinaus. Im täglichen Umgang mit todkranken Kindern bringt das ganze Team eine erhebliche Kraft auf, um das Geschehen als starke Schulter nicht nur zu begleiten, sondern auch selber verarbeiten zu können, was man hautnah erlebt.

Dabei gibt es, wie schon meine Vorrednerin sagte, einen großen Unterschied zwischen der Sterbebegleitung von Kindern und Jugendlichen und der von Erwachsenen. Sowohl die Erlebniswelt als auch der Wissenshintergrund eines Kindes sind vollkommen anders als bei einer lebenserfahrenen Person, die auf ein vielschichtiges Leben zurückblicken kann. Die Zeit, das Kommende zu akzeptieren, dauert bei einem Kind mindestens genauso lang wie bei einem erwachsenen Menschen. Die Begleitung braucht nicht nur eine kindgerechte Strategie, sondern auch und gerade ein Konzept für die Eltern und für die Geschwister.

Um die anstrengende Zeit der Begleitung, diese Schulter, darstellen zu können, muss sie frei von unnötigen Ablenkungen für die helfende Person sein. Sie muss auch frei von der Sorge sein, ob das helfende Angebot auch bis zum Ende zur Verfügung gestellt werden kann. Eine Finanzierung, die sich hauptsächlich aus Spenden rekrutiert, kann diese notwendige Sicherheit nicht geben. Der heutige Antrag der FDP wird Anlass sein, landesweit weiter an einem klaren und vernünftigen Konzept für die Finanzierung der Sterbebegleitung zu arbeiten. Die SPD begrüßt diese Forderung, da sie den Weg, den die Landesregierung bisher eingeschlagen hat, und das Vorgehen bekräftigt.

Der Prozess des Sterbens dauert bei einigen Kindern mehrere Jahre. Es kann durchaus vorkommen, dass ein Kind in dieser Zeit mehrfach einen Aufenthalt in einem Hospiz in Anspruch nimmt. Das ist nicht nur sinnvoll, um eine Entlastung der anspruchsvollen häuslichen Situation herbeizuführen, um einfach mal Luft zu holen, sondern das ist auch absolut sinnvoll, um für das Kind den Abschied vom eigenen Leben und für die Eltern den Abschied vom Leben des eigenen Kindes einleiten zu können. Dieser Aufenthalt schafft oft erst die notwendige Voraussetzung, um sich unter professioneller Begleitung und Hilfe mit dem Thema des Sterbens und des Abschiednehmens auseinanderzusetzen. Auch hier lohnt es sich, die finanziellen Begleitumstände dieser leider oft als „Urlaube“ eingestuften Aufenthalte mit entsprechenden finanziellen Einbußen neu zu strukturieren und bundesweit eine klare einheitliche Regelung zu schaffen.

Das genaue Vorgehen, um ein einheitliches Kostenerstattungsprinzip bzw. eine klare Struktur zu erreichen, werden wir gerne im federführenden Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend besprechen. Lassen Sie uns weiter gemeinsam an einer Lösung arbeiten, die für unsere Kinder und Jugendlichen sinnvoll ist. – Danke schön.“

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