Keine Grafikrechner-Pflicht – Die Entscheidung liegt wieder bei den Schulen

Der Streit um grafikfähige Taschenrechner hat ein Ende gefunden: Künftig sollen die Schulen selbst entscheiden, mit welcher grafikfähigen Hardware die Schüler ausgestattet sein müssen. Jedem Schüler muss ab der Jahrgangsstufe 10 ein grafikfähiges Gerät zugänglich sein.

Durch eine Erweiterung des Erlasses aus dem Schulministerium können nun aber auch Smartphones oder Tablets als Ersatz für den teuren Taschenrechner genutzt werden. „Die Technik der Taschenrechner ist nicht zukunftsorientiert“, erklärte dazu Eva-Maria Voigt-Küppers, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW.

Auch die bildungspolitische Sprecherin der SPD, Renate Maria Hendricks, sprach sich für die Berücksichtigung anderweitiger Technik wie Smartphones und Tablets sowie den entsprechenden Apps aus. „Die neue Lösung zum Kauf des grafischen Taschenrechners muss aber schnell gefunden werden. Zudem müssen die Schulen über einen Schulkonferenzbeschluss verabreden, welche Technik wie in der Schule zum Einsatz kommt“, gab Hendricks zu Bedenken.

Damit ist es gelungen, neben einer zukunftsorientierten auch eine kostengünstigere Lösung für die Eltern zu finden. Smartphones oder Tablets sind unter Schülern dieser Jahrgänge bereits weit verbreitet. Die notwendige App zur Berechnung der grafischen Aufgaben kostet derweil nur einen Bruchteil des Wertes eines grafikfähigen Taschenrechners. „Das ist eine gute Lösung für ein drängendes Problem. Vor allem ärmeren Familien würde mit den teuren Taschenrechnern sonst ein unnötiger Stein auf dem Weg zur Bildungsgleichheit in den Weg gelegt“, erklärte Dr. Roland Adelmann.

facebooktwittergoogle_plusmail

Das könnte Sie auch interessieren