Hübner: „Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ist absolut nachvollziehbar“

Der Stärkungspakt für finanzschwache Kommunen in NRW ist verfassungskonform. Das hat der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof heute bestätigt und damit das Vorgehen der Landesregierung gestärkt.

„Der Stärkungspakt Stadtfinanzen ist ein wichtiges Instrument bei der Unterstützung nordrhein-westfälischer Kommunen, die in Finanznot geraten sind“, erklärt Michael Hübner, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag, zum Gerichtsurteil.

Die Konsolidierungshilfe ist 2011 von der Landesregierung auf der damals besten verfügbaren Datengrundlage beschlossen worden. Das Hauptziel war damals die Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit, die zwischen 2005 und 2010 von der schwarz-gelben Vorgängerregierung vernachlässigt wurde. Deshalb war die Situation in den Kommunen finanzwirtschaftlich sehr schwierig und die rot-grüne Landesregierung musste umgehend handeln.

„Mehr als neunzig Prozent der Städte, Gemeinden und Kreise verfügen jetzt wieder über einen genehmigten Haushalt. Dies ist das Ergebnis dieser gezielten finanziellen Hilfen“, macht Hübner deutlich.

Das Land NRW zahlt mit rund vier Milliarden Euro mehr als zwei Drittel der zu erbringenden Leistungen. Mit dem Stärkungspakt Stadtfinanzen wurde das bundesweit größte Finanzpaket zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit aufgelegt.

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