Dr. Roland Adelmann: „Oberbergischer Kreis bekommt 2,1 Millionen Euro für kommunalen Straßenbau“

Der Oberbergische Kreis und seine Kommunen erhalten in diesem Jahr vom Land Nordrhein-Westfalen 2,1 Millionen Euro für den kommunalen Straßenbau. Insgesamt verteilt das Land 55 Millionen Euro, die für Bauvorhaben im Gesamtwert von etwa 112 Millionen Euro verwendet werden.

Bis 2019 sind für Verkehrsvorhaben noch weitere 815 Millionen aus dem Landeshaushalt verfügbar. Hinzu kommen Gelder, die der Bund den Kommunen zur Unterstützung zur Verfügung stellt.

„Mit dieser Förderung für den kommunalen Straßenbau gibt die Landesregierung wichtige Impulse für den Erhalt unserer Verkehrsinfrastruktur“, sagt der Landtagsabgeordnete Dr. Roland Adelmann (SPD). „Es ist richtig und notwendig, die Fördermittel vor allem in den Erhalt des bestehenden Straßennetzes zu stecken. Es gilt der Grundsatz ‚Erhalt vor Neubau‘. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass alle bereits bewilligten Förderprojekte ausfinanziert werden können“, so Adelmann weiter.

Im Oberbergischen Kreis werden folgende Sanierungsprojekte vom Land gefördert:

Wiehl: Ausbau der K52 in Weihershagen: 430.000 Euro.

Engelskirchen: Brückensicherung im Bereich der Bahnstrecke, Ersatzbau der Brücke Bingenhof (1,1 Millionen Euro).

Engelskirchen: Sicherung des Bahnübergangs am Fußweg Steeger Straße und Bliesenbacher Straße (30.000 Euro).

Waldbröl: Sieben Bauabschnitte zur grundhaften Erneuerung von verkehrswichtigen Ortsverbindungsstraßen (490.000 Euro).

Marienheide: Sicherung eines Waldweges im Bereich der Bahnstrecke Hagen-Gummersbach (60.000 Euro).

Zudem bleibt eine finanzielle Reserve für neue Vorhaben bis zum Jahr 2019 bestehen. Förderfähig sind grundhafte Erneuerungen bestehender Straßen und Brücken, die Beseitigung von Bahnübergangen  und -sicherungen gemäß des Eisenbahnkreuzungsgesetzes, Gemeinschaftsprojekte mit dem Landesbetrieb Straßenbau sowie der Straßenausbau, soweit Sanierung oder Verkehrssicherheit im Vordergrund stehen. Die zur Verfügung stehenden Fördermittel liegen bis 2016 bei rund 60 Millionen Euro jährlich. Voraussetzung für die Neuaufnahme von Projekten ist vorliegendes Baurecht. Weiterhin muss die Aufnahme der Arbeiten unverzüglich möglich sein.

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